Angaben auf Geschäftsbriefen von HR-Firmen
Was für Kapitalgesellschaften schon lange Pflicht ist, gilt inzwischen für alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Geschäftsbriefe und e-mails, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, müssen bestimmte Informationen enthalten. Seit Jahresbeginn ist gesetzlich festgelegt, dass geschäftliche E-Mails die sogenannten Pflichtangaben enthalten müssen. Festgeschrieben ist dies im Gesetz über elektronische Handelsregister- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG).
Wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen. Unklar ist noch, wie die Situation bei geschäftlichen SMS-Nachrichten ist.
Unser Merkblatt Geschäftsbriefe listet Ihnen auf, welche Angaben im einzelnen erforderlich sind.